Wasserschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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- Wasseraustritt aus einem Wasserbett.<br />
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Version vom 3. Mai 2023, 06:01 Uhr

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Täglich ereignen sich ca. 4.000 Wasserschäden, also alle 25 Sekunden ein Schaden. Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schadenursachen, die ganz erhebliche Kosten verursachen.


- Schäden durch eigenes Leitungswasser zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung
- Schäden durch fremdes Leitungswasser zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers
- Schäden durch Abwässer zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (bei Schaden in Haus oder Wohnung)
- Schäden durch Hochwasser zahlt die Elementarversicherung
- Schäden durch Rückstau zahlt die Elementarversicherung


Die folgenden Schäden sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, können aber teilweise mit den Deckungserweiterungsmöglichkeiten mitversichert werden.


- Plansch- und Reinigungswasser,
- aufsteigendes Grundwasser,
- Rückstau der Kanalisation,
- Wasseraustritt aus einem Aquarium,
- Wasseraustritt aus einem Wasserbett.

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Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn















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