Hausratversicherung, Ferienhaus: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Januar 2017, 16:22 Uhr
Über die Aussenversicherung der Hausratversicherung sind Gegenstände die in das Ferienhaus vorübergehend mitgenommen werden, versichert.
Wird beispielsweise eingebrochen und Kamera, Laptop und andere Gegenstände entwendet so besteht Versicherungsschutz.
Zu beachten ist, dass die Erstattung in der Aussenversicherung der Höhe nach, häufig auf 10 % der Versicherungssumme, begrenzt/maximiert ist.
Gegenstände die sich dauernd im eigenen Ferienhaus befinden sind nicht versichert. Hier ist eine eigene, separate Versicherung notwendig.
👁 Siehe auch: Hausratversicherung, Aussenversicherung
👁 Siehe auch: Ferienhausversicherung in Deutschland / Europa
Schlagwort: Ferienhaus, Ferienwohnung, Aussenversicherung