Unfallversicherung private, Definition Unfall: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach der Begriffsdefinition der Versicherer liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. | Nach der Begriffsdefinition der Versicherer liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. |
Version vom 1. Februar 2017, 06:59 Uhr
Nach der Begriffsdefinition der Versicherer liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Schlagwort: Unfallversicherung private, private Unfallversicherung, wann liegt ein Unfall vor