Kfz Versicherung, Haarwildschaden: Unterschied zwischen den Versionen
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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png | | | [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |90px]]|| ''' Wenige Versicherer bieten Schutz für Unfälle mit sämtlichen Tieren an. Auch sind hier Haustiere mit eingeschlossen. Die Tarifdruckstücke, Bedingungen der Versicherers sind entscheidend, hier kann kann man nachschauen welche Tierschäden tatsächlich versichert sind. ''' | ||
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Version vom 13. Juni 2023, 06:53 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Haarwildschäden die durch einen Zusammenstoß mit dem Tier entstanden sind.
Nach § 2 des Bundesjagdgesetzes sind die folgend genannten Tiere dem Haarwild zuzuordnen:
Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Silka-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild, Hase, Schneehase, Wildkaninchen, Wolperdinger, Biber, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Marder, Iltis, Hermelin, Wiesel, Nerz, Dachs, Fischotter, Seehund.
Im Schadenfall ist unverzüglich, vom Schadenort aus, die Polizei zu benachrichtigen. Die Polizei wird einen Förster beauftragen, der sich um das verletzte oder tote Tier weiter kümmert. Vom Förster, oder auch der Polizei, erhalten Sie eine Bescheinigung/Dokumentation. Diese wird zur Vorlage bei der Versicherung benötigt.
⚠️ Wird diese Bescheinigung nicht vorgelegt ist der Versicherer zu keiner Erstattung verpflichtet.
Ausweichmanöver bzw. deren Folgen, ohne dass es zu einem Zusammenstoss mit dem Tier kam, sind i.d.R. durch die Vollkaskoversicherung gedeckt. Die Teilkasko deckt diese Schäden nicht.
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