Private Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 21. Juli 2023, 13:18 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die private Arbeitslosenversicherung kann nur von sozialversicherungspflichtigen Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, abgeschlossen werden. Für Selbständige gibt es eine solche Versicherung nicht.
Die private Arbeitslosenversicherung sichert die Nettolücke beim Bezug vom gesetzlichen Arbeitslosigkeit ab. Die Absicherungshöhe kann je nach Nettolücke mit einem monatlichen Betrag zwischen 100 Euro bis 1.000 Euro gewählt werden. Maximal in Höhe der Nettolücke.
Die vereinbarte Versicherungsleistung wird zusätzlich zum ALG I nach drei Monaten, also ab dem vierten Monat der Arbeitslosigkeit an den Versicherungsnehmer bezahlt. Während dem Bezug der Versicherungsleistung sind keine weiteren Versicherungsbeiträge zu entrichten.
- Voraussetzungen zum Abschluss der privaten Arbeitslosenversicherung
- Arbeitnehmer in einem ungekündigten abhängigen Beschäftigungsverhältnis; kein Ausbildungsverhältnis oder Probearbeitsverhältnis; kein direktes Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem - Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Arbeitnehmer zwischen 18 und 67 Jahre (max. Eintrittsalter 60 Jahre)
- befristetes oder unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden
- monatliches Nettoeinkommen von mindestens 1.000 €
- Hauptwohnsitz des Arbeitnehmers in Deutschland
- Ausschlüsse vom Versicherungsschutz
- innerhalb der ersten 3 Monate nach Versicherungsbeginn geht die Kündigungserklärung des Arbeitgebers dem Versicherungsnehmer zu. Die Beiträge zur privaten Arbeitslosenversicherung werden jedoch zurückerstattet und der Versicherungsvertrag kann aufgelöst werden.
- Bei Abschluss oder Änderung des Versicherungsvertrages besteht Kenntnis von der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Leistungsvoraussetzungen für die private Arbeitslosenversicherung
- Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
- keine Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer
- keine Kündigung aufgrund selbstverschuldeter verhaltens- oder personenbedingter Gründe
- Versicherungsbeginn, Versicherungslaufzeit, Wartezeit, Karenzzeit, Versicherungsende, Leistungsdauer
- Versicherungsbeginn
Der Versicherungsschutz der privaten Arbeitslosenversicherung beginnt 3 Monate nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn. Vorausgesetzt, der Beitrag wurde rechtzeitig gezahlt.
- Versicherungslaufzeit
Die Laufzeit des Versicherungsvertrages beträgt 1 Jahr oder 3 Jahre, je nach Vereinbarung. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich durch eine der Vertragsparteien gekündigt wurde.
- Wartezeit
Nach Abschluss des Versicherungsvertrages besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Somit beginnt der Versicherungsschutz der privaten Arbeitslosenversicherung drei Monate nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn.
- Karenzzeit
Wird der Arbeitnehmer aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung arbeitslos und erhält Leistungen nach ALG I, so erfolgt die Zahlung der vereinbarten Versicherungsleistung ab dem 4. Monat der Arbeitslosigkeit (3 Monate Karenzzeit). Die Leistung wird so lange gezahlt, wie das gesetzliche Arbeitslosengeld I bezogen wird.
- Versicherungsende
- mit Vollendung des 67. Lebensjahres
- bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen Ruhestand oder Vorruhestand- bei voller Erwerbsunfähigkeit des Versicherungsnehmers
- bei Tod des Versicherungsnehmers
- Leistungsdauer
Die Auszahlung der Versicherungsleistung ist an den Anspruch auf ALG I gekoppelt und wird nur während der Bezugsdauer des ALG I für maximal 21 Monate bezahlt.
- Beitragshöhe zur privaten Arbeitslosenversicherung
Monatliche Leistung | Monatsbeitrag brutto | Vierteljahresbeitrag brutto | Halbjahresbeitrag brutto | Jahresbeitrag brutto |
---|---|---|---|---|
100 Euro | 5,20 Euro | 15,43 Euro | 30,29 Euro | 59,38 Euro |
200 Euro | 10,39 Euro | 30,88 Euro | 60,57 Euro | 118,76 Euro |
300 Euro | 15,59 Euro | 46,31 Euro | 90,86 Euro | 178,14 Euro |
400 Euro | 20,79 Euro | 61,76 Euro | 121,14 Euro | 237,52 Euro |
500 Euro | 23,38 Euro | 69,47 Euro | 136,28 Euro | 267,21 Euro |
600 Euro | 28,06 Euro | 83,37 Euro | 163,53 Euro | 320,66 Euro |
700 Euro | 32,74 Euro | 97,27 Euro | 190,79 Euro | 374,10 Euro |
800 Euro | 37,41 Euro | 111,16 Euro | 218,04 Euro | 427,54 Euro |
900 Euro | 42,09 Euro | 125,06 Euro | 245,31 Euro | 480,99 Euro |
1.000 Euro | 46,77 Euro | 138,96 Euro | 272,56 Euro | 534,43 Euro |
Siehe auch
Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
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