Unfallversicherung private, Ausschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die Ausschlüsse in der privaten Unfallversicherung | |||
Die Ausschlüsse in der privaten Unfallversicherung: | |||
'''nicht versicherbare Personen''' | '''nicht versicherbare Personen''' | ||
Zeile 22: | Zeile 22: | ||
* Gesundheitsschädigungen aufgrund krankhafter Störungen ausgelöst durch psychische Reaktionen | * Gesundheitsschädigungen aufgrund krankhafter Störungen ausgelöst durch psychische Reaktionen | ||
* Bauch- oder Unterleibsbrüche | * Bauch- oder Unterleibsbrüche | ||
* Gesundheitsschädigungen an Bandscheiben und Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen | * Gesundheitsschädigungen an Bandscheiben und Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen<br /> | ||
Schlagwort: Unfallversicherung Ausschluss, Unfallversicherung Ausschlüsse<br /> | |||
Schlagwort:<br /> | |||
[[Category:Unfallversicherung private]][[Category:PIM]] | [[Category:Unfallversicherung private]][[Category:PIM]] |
Version vom 2. Februar 2017, 06:10 Uhr
Die Ausschlüsse in der privaten Unfallversicherung:
nicht versicherbare Personen
- Personen, die als geistig behindert oder psychotisch geltenden
- Personen, die als dauernd Schwer- bzw. Schwerstpflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung eingestuft sind
nicht versicherbare Ereignisse
- Unfälle aufgrund von vorsätzlichen Straftaten und/oder deren versuche
- Unfälle aufgrund von Bewusstseinsstörungen aufgrund von Trunkenheit, Schlaganfall, epileptischer Anfälle oder Krampfanfälle
- Unfälle im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen
- Unfälle der versicherten Person als Luftfahrzeugführer oder als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges
- Unfälle als Teilnehmer einer Fahrtveranstaltungen, deren Zweck die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ist, inklusive deren Übungsfahrten
- Unfälle im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang von Kernenergie
ausgeschlossene Gesundheitsschädigungen
- Gesundheitsschädigungen aufgrund von Strahlen
- Gesundheitsschädigungen aufgrund von Heilmaßnahmen oder Eingriffen am Körper der versicherten Person
- Gesundheitsschädigungen durch Infektion, mit außer die Infektionsklausel ist vereinbart
- Gesundheitsschädigungen aufgrund der Einnahme von flüssigen oder festen Stoffen durch den Schlund
- Gesundheitsschädigungen aufgrund krankhafter Störungen ausgelöst durch psychische Reaktionen
- Bauch- oder Unterleibsbrüche
- Gesundheitsschädigungen an Bandscheiben und Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen
Schlagwort: Unfallversicherung Ausschluss, Unfallversicherung Ausschlüsse