Reiseversicherung, Reisegepäckversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Februar 2017, 13:42 Uhr
Reiseversicherung, Reisegepäckversicherung
Die Reisegepäckversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Reiseversicherung. Die Versicherungsleistung der Reisegepäckversicherung erfolgt, wenn das Gepäck
- abhandenkommt
- zerstört
- oder beschädigt wird.
Jedoch nicht versichert sind Schäden aufgrund von
- verlieren
- liegenlassen
- oder hängenlassen des Reisegepäcks.
Unter den Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung fallen nicht
- Bargeld
- Kreditkarten
- Wertpapiere
- Schecks
Aufgrund der Vielzahl der Anbieter von Reisegepäckversicherungen sollte die Leistungsinhalte genau verglichen werden. Die Reisegepäckversicherung sollte die nachfolgenden Leistungen beinhalten:
- Verlust
- Beschädigung
- Zerstörung
- Einbruchdiebstahl
- mörderische Erpressung
- Unfälle durch Transportmittel
- Unfälle des Versicherten
- höhere Gewalt, wie Feuer, Explosion, Sturm, Wasserschäden, Erdrutsch, Blitzschlag
- verspätete Zustellung des Reisegepäcks am Zielort
- Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe
- Reparaturkosten bei der Beschädigung des Reisegepäcks
Vom Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung sind meist ausgeschlossen;
- Abnutzung
- Verschleiß
- unsachgemäßer Umgang durch den Versicherungsnehmer
- Kriegsereignisse
- Eingriffe durch offizielle Stellen
XYZ
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