Reiseversicherung, Reisegepäckversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Reiseversicherung, Reisegepäckversicherung


Die Reisegepäckversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Reiseversicherung. Die Versicherungsleistung der Reisegepäckversicherung erfolgt, wenn das Gepäck
Die Reisegepäckversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Reiseversicherung. Die Versicherungsleistung der Reisegepäckversicherung erfolgt, wenn das Gepäck


* abhandenkommt
* abhandenkommt,
* zerstört
* zerstört,
* oder beschädigt wird.
* oder beschädigt wird.


Jedoch nicht versichert sind Schäden aufgrund von  
Jedoch '''nicht versichert''' sind Schäden aufgrund von  


* verlieren
* verlieren,
* liegenlassen
* liegenlassen,
* oder hängenlassen des Reisegepäcks.
* oder hängenlassen des Reisegepäcks.


Unter den Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung fallen nicht


* Bargeld
Aufgrund der Vielzahl der Anbieter von Reisegepäckversicherungen sollte die Leistungsinhalte genau verglichen werden. Die Reisegepäckversicherung '''sollte die nachfolgenden Leistungen beinhalten:'''
* Kreditkarten
* Wertpapiere
* Schecks
 
Aufgrund der Vielzahl der Anbieter von Reisegepäckversicherungen sollte die Leistungsinhalte genau verglichen werden. Die Reisegepäckversicherung sollte die nachfolgenden Leistungen beinhalten:


* Verlust
* Verlust
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* Reparaturkosten bei der Beschädigung des Reisegepäcks
* Reparaturkosten bei der Beschädigung des Reisegepäcks


Vom Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung sind meist ausgeschlossen;
Vom Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung sind '''generell ausgeschlossen:'''
 
* Abnutzung,
* Verschleiß,
* unsachgemäßer Umgang durch den Versicherungsnehmer,
* Kriegsereignisse,
* Eingriffe durch offizielle Stellen.
Kein versicherungsschutz besteht bei Verlust von


* Abnutzung
* Bargeld,
* Verschleiß
* Kreditkarten,
* unsachgemäßer Umgang durch den Versicherungsnehmer
* Wertpapiere,
* Kriegsereignisse
* Schecks.<br />
* Eingriffe durch offizielle Stellen






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Version vom 2. Februar 2017, 15:03 Uhr


Die Reisegepäckversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Reiseversicherung. Die Versicherungsleistung der Reisegepäckversicherung erfolgt, wenn das Gepäck

  • abhandenkommt,
  • zerstört,
  • oder beschädigt wird.

Jedoch nicht versichert sind Schäden aufgrund von

  • verlieren,
  • liegenlassen,
  • oder hängenlassen des Reisegepäcks.


Aufgrund der Vielzahl der Anbieter von Reisegepäckversicherungen sollte die Leistungsinhalte genau verglichen werden. Die Reisegepäckversicherung sollte die nachfolgenden Leistungen beinhalten:

  • Verlust
  • Beschädigung
  • Zerstörung
  • Einbruchdiebstahl
  • mörderische Erpressung
  • Unfälle durch Transportmittel
  • Unfälle des Versicherten
  • höhere Gewalt, wie Feuer, Explosion, Sturm, Wasserschäden, Erdrutsch, Blitzschlag
  • verspätete Zustellung des Reisegepäcks am Zielort
  • Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe
  • Reparaturkosten bei der Beschädigung des Reisegepäcks

Vom Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung sind generell ausgeschlossen:

  • Abnutzung,
  • Verschleiß,
  • unsachgemäßer Umgang durch den Versicherungsnehmer,
  • Kriegsereignisse,
  • Eingriffe durch offizielle Stellen.

Kein versicherungsschutz besteht bei Verlust von

  • Bargeld,
  • Kreditkarten,
  • Wertpapiere,
  • Schecks.


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