Reiseversicherung, Reisegepäckversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* oder beschädigt wird.
* oder beschädigt wird.


'''nicht versichert''' sind Schäden aufgrund von  
'''Nicht versichert''' sind Schäden aufgrund von  


* verlieren,
* verlieren,

Aktuelle Version vom 2. Februar 2017, 15:07 Uhr


Die Reisegepäckversicherung springt ein wenn das Gepäck

  • abhandenkommt,
  • zerstört,
  • oder beschädigt wird.

Nicht versichert sind Schäden aufgrund von

  • verlieren,
  • liegenlassen,
  • oder hängenlassen des Reisegepäcks.

Die Reisegepäckversicherung sollte die nachfolgenden Leistungen beinhalten:

  • Verlust
  • Beschädigung
  • Zerstörung
  • Einbruchdiebstahl
  • mörderische Erpressung
  • Unfälle durch Transportmittel
  • Unfälle des Versicherten
  • höhere Gewalt, wie Feuer, Explosion, Sturm, Wasserschäden, Erdrutsch, Blitzschlag
  • verspätete Zustellung des Reisegepäcks am Zielort
  • Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe
  • Reparaturkosten bei der Beschädigung des Reisegepäcks

Vom Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung sind generell ausgeschlossen:

  • Abnutzung,
  • Verschleiß,
  • unsachgemäßer Umgang durch den Versicherungsnehmer,
  • Kriegsereignisse,
  • Eingriffe durch offizielle Stellen.


Ebenfalls kein Versicherungsschutz besteht bei Verlust von

  • Bargeld,
  • Kreditkarten,
  • Wertpapiere,
  • Schecks.


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