Krankenversicherung private, Arbeitgeberanteil / Arbeitgeberzuschuss: Unterschied zwischen den Versionen
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Beim Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung handelt es sich um einen steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Die Obergrenze des Zuschusses richtet sich nach der Höhe des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Krankenversicherung, die sich nach der Beitragsbemessungsgrenze zur GKV richtet. | Beim Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung handelt es sich um einen steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Die Obergrenze des Zuschusses richtet sich nach der Höhe des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Krankenversicherung, die sich nach der Beitragsbemessungsgrenze zur GKV richtet. | ||
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Die Voraussetzung zum Erhalt des Arbeitgeberzuschusses für den Angestellten ist, dass der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung mindestens den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. <br /> | Die Voraussetzung zum Erhalt des Arbeitgeberzuschusses für den Angestellten ist, dass der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung mindestens den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. <br /> | ||
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Version vom 3. Februar 2017, 12:33 Uhr
Beim Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung handelt es sich um einen steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Die Obergrenze des Zuschusses richtet sich nach der Höhe des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Krankenversicherung, die sich nach der Beitragsbemessungsgrenze zur GKV richtet.
XXX um zahlen ergänzenXXX
Die Voraussetzung zum Erhalt des Arbeitgeberzuschusses für den Angestellten ist, dass der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung mindestens den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
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Schlagwort: Arbeitgeberanteil, Arbeitgeberzuschuss