Wasserschaden: Unterschied zwischen den Versionen
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Schäden durch '''fremdes Leitungswasser''' | Schäden durch '''fremdes Leitungswasser'''zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers<br /> | ||
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zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung<br /> | zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung<br /> |
Version vom 7. Oktober 2016, 05:31 Uhr
Wasserschaden
Täglich ereignen sich ca. 4.000 Wasserschäden, also alle 25 Sekunden ein Schaden.
Schäden durch eigenes Leitungswasser zahlt die
Hausratversicherung und Gebäudeversicherung
Schäden durch fremdes Leitungswasserzahlt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers
Schäden durch Abwässer
zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung
(nur bei Schaden in Haus oder Wohnung)
Schäden durch Hochwasser
Zahlt die Elementarversicherung
Schäden durch Rückstau
Zahlt die Elementarschadenversicherung
Die folgenden Schäden sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, können aber teilweise mit den Deckungserweiterungsmöglichkeiten mitversichert werden.
Plansch- und Reinigungswasser,
aufsteigendes Grundwasser,
Rückstau der Kanalisation,
Wasseraustritt aus einem Aquarium,
Wasseraustritt aus einem Wasserbett.
Schlagwort: Wasserschaden, Wasserschäden, Wasseraustritt, Rohrbruch, Überlauf,
Rückstau, Leitungswasser, Abwasser