Inhaltsversicherung, versicherte Sachen: Unterschied zwischen den Versionen

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* Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers.  
* Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers.  
* Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.<br />
* Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.<br />


Schlagwort: Inhaltsversicherung, Inventarversicherung, versicherte Sachen<br />
Schlagwort: Inhaltsversicherung, Inventarversicherung, versicherte Sachen<br />

Version vom 14. Februar 2017, 07:06 Uhr

  • Im Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung sind die technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet. D.h. alle beweglichen Sachen, soweit der Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben hat.
  • Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers.
  • Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.


Schlagwort: Inhaltsversicherung, Inventarversicherung, versicherte Sachen