Krankenversicherung private, Wechsel PKV zur PKV: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Hauptgrund des Wechsels innerhalb der privaten Krankenversicherung ist oft eine Beitragserhöhung. Ein sofortiger Wechsel des Krankenversicherers ist möglich – ohne Einhaltung von den sonst gültigen Kündigungsfristen. | |||
Jedoch sollte einem bewusst sein, dass ein Wechsel des Krankenversicherers der Abschluss eines neuen Vertrages zur Folge hat und damit das aktuelle Alter zur Beitragskalkulation herangezogen wird. Je höher das Eintrittsalter, desto höher werden auch die Beiträge ausfallen. Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer in einen Tarif mit gleichen Leistungen muss mit einem Mehrbeitrag von rund 5 bis 15 Prozent gerechnet werden. | |||
Der Anbieterwechsel hat zur Folge, dass eine neue Gesundheitsprüfung durchgeführt werden muss. Mit den evtl. Folgen, dass der neue Versicherer einen Beitragszuschlag verlangt oder die Annahme des Antrages verweigert, wegen bereits bestehender Krankheiten. Ein leichter Heuschnupfen kann dafür ausreichen. | |||
Steht ein Wechsel der Krankenversicherung an, so sollte auf die Altersrückstellungen geachtet werden. Diese sorgen dafür, dass der Beitragsaufwand im Alter gleichbleibend stabil bleibt. Im besten Fall sogar sinkt. Oftmals lohnt sich ein Wechsel des Tarifes beim gleichen Versicherer schon. Denn bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter sind die Einbußen der Altersrückstellungen wesentlich höher als bei einem Tarifwechsel innerhalb des Versicherers. Insbesondere bei Krankenversicherungsverträgen, die schon sehr lange bestehen, sind die Verluste von Teilen der Altersrückstellungen meist enorm. | |||
Die Mitnahme der Altersrückstellungen bzw. von Teilen der Altersrückstellungen basiert auf einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2009. Die Höhe der finanziellen Einbußen der Altersrückstellungen ist von Fall zu Fall unterschiedlich und lässt sich nicht pauschal beantworten. | |||
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Version vom 15. Februar 2017, 08:57 Uhr
Der Hauptgrund des Wechsels innerhalb der privaten Krankenversicherung ist oft eine Beitragserhöhung. Ein sofortiger Wechsel des Krankenversicherers ist möglich – ohne Einhaltung von den sonst gültigen Kündigungsfristen.
Jedoch sollte einem bewusst sein, dass ein Wechsel des Krankenversicherers der Abschluss eines neuen Vertrages zur Folge hat und damit das aktuelle Alter zur Beitragskalkulation herangezogen wird. Je höher das Eintrittsalter, desto höher werden auch die Beiträge ausfallen. Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer in einen Tarif mit gleichen Leistungen muss mit einem Mehrbeitrag von rund 5 bis 15 Prozent gerechnet werden.
Der Anbieterwechsel hat zur Folge, dass eine neue Gesundheitsprüfung durchgeführt werden muss. Mit den evtl. Folgen, dass der neue Versicherer einen Beitragszuschlag verlangt oder die Annahme des Antrages verweigert, wegen bereits bestehender Krankheiten. Ein leichter Heuschnupfen kann dafür ausreichen.
Steht ein Wechsel der Krankenversicherung an, so sollte auf die Altersrückstellungen geachtet werden. Diese sorgen dafür, dass der Beitragsaufwand im Alter gleichbleibend stabil bleibt. Im besten Fall sogar sinkt. Oftmals lohnt sich ein Wechsel des Tarifes beim gleichen Versicherer schon. Denn bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter sind die Einbußen der Altersrückstellungen wesentlich höher als bei einem Tarifwechsel innerhalb des Versicherers. Insbesondere bei Krankenversicherungsverträgen, die schon sehr lange bestehen, sind die Verluste von Teilen der Altersrückstellungen meist enorm.
Die Mitnahme der Altersrückstellungen bzw. von Teilen der Altersrückstellungen basiert auf einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2009. Die Höhe der finanziellen Einbußen der Altersrückstellungen ist von Fall zu Fall unterschiedlich und lässt sich nicht pauschal beantworten.
XYZ
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