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| 1.4|| Bezugsgröße Sozialversicherung Ost  || monatlich || {{#var:RV-Ost-BBG}} || € || {{#var:Jahr}}
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Das '''durchschnittliche Arbeitsentgelt der Rentenversicherten''' (hiervon ausgenommen sind die Vergütungen von Auszubildenden), des vorvergangenen  Jahres, also des Jahres XXX 2015, stellt jeweils die Bezugsgröße/Rechengröße dar. Aus dieser Bezugsgröße werden u.a. die Beitragsbemessungsgrenzen errechnet.
Das '''durchschnittliche Arbeitsentgelt der Rentenversicherten''' (hiervon ausgenommen sind die Vergütungen von Auszubildenden), des vorvergangenen  Jahres, also des Jahres XXX 2015, stellt jeweils die '''Bezugsgröße/Rechengröße''' dar. Aus dieser Bezugsgröße werden u.a. die Beitragsbemessungsgrenzen errechnet.


== 2 - Gesetzliche Krankenversicherung ==
== 2 - Gesetzliche Krankenversicherung ==

Version vom 18. Februar 2017, 09:36 Uhr












































Sozialversicherung: Bezugsgrößen gemäß §18 SGBV

Gesetzliche Krankenversicherung: BBG, JAVG, Beitragssatz, Höchtbeiträge, Mindestbeiträge, Arbeitgeberzuschuss, usw.
Gesetzliche Krankenversicherung: Studentenbeiträge Sockelbetrag, BaföGG Bedarfssatz
Gesetzliche Krankenversicherung: Hausfrauenbeiträge, Mindestbeitrag, Voraussetzungen
Gesetzliche Krankenversicherung: Rentner
Gesezliche Krankenversicherung: Zuzahlungen
Gesetzliche Pflegeversicherung: BBG, Beitragssatz, Höchstbeiträge, Geringfügigkeitsgrenze
Gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente:
gesetzliche Unfallversicherung:
gesetzliche Arbeitslosenversicherung: BBG, Beitragssatz, Geringfügigkeitsgrenze
Gesetzliche Rentenversicherung: BBG, Beitragssatz, Geringfügigkeitsgrenze, Mindestbeiträge, Höchstbeiträge, Durchschnittsrenten
Gesetzliche Rentenversicherung: Rentenformel, aktueller Rentenwert, Rentenartfaktoren, Entgeltpunkte
Gesetzliche Rentenversicherung: Regelaltersgrenze, Hinzuverdienstgrenzen, Mindesthinzuverdienstgrenzen

Private Krankenversicherung: Jahresarbeitsentgeltgrenze, Versicherungspflichtgrenze, Arbeitgeberanteil
Private Krankenversicherung: Studenten,

Riesterrente:
Rüruprente:

1 - Sozialversicherung Bezugsgrößen / § 18 SGB V

# Beschreibung Zeit / Basis Wert € % F Jahr
1.1 Bezugsgröße Sozialversicherung West jährlich
1.2 Bezugsgröße Sozialversicherung West monatlich
1.3 Bezugsgröße Sozialversicherung Ost jährlich
1.4 Bezugsgröße Sozialversicherung Ost monatlich

Das durchschnittliche Arbeitsentgelt der Rentenversicherten (hiervon ausgenommen sind die Vergütungen von Auszubildenden), des vorvergangenen Jahres, also des Jahres XXX 2015, stellt jeweils die Bezugsgröße/Rechengröße dar. Aus dieser Bezugsgröße werden u.a. die Beitragsbemessungsgrenzen errechnet.

2 - Gesetzliche Krankenversicherung

# Beschreibung Zeit / Basis Wert € % F Kalenderjahr
Beiragsbemessungsgrenze jährlich
Beitragsbemessungsgrenze monatlich
Ab hier ist die Tabelle nicht bearbeitet
allgemeiner Beitragssatz alle Kassen vom Einkommen % 1.1.2017 31.12.2017
ermässigter Beitragssatz ohne Tagegeld vom Einkommen % 1.1.2017 31.12.2017
Arbeitgeberzuschuss aus 1.3 Beitrag 50% 1.1.2017 31.12.2017
Zusatzbeitrag jährlich 35.700 1.1.2017 31.12.2017
Beiragsbemessungsgrenze jährlich 35.700 1.1.2017 31.12.2017
Beiragsbemessungsgrenze jährlich 35.700 1.1.2017 31.12.2017
Beiragsbemessungsgrenze jährlich 35.700 1.1.2017 31.12.2017
Beiragsbemessungsgrenze jährlich 35.700 1.1.2017 31.12.2017
Beiragsbemessungsgrenze jährlich 35.700 1.1.2017 31.12.2017
Beiragsbemessungsgrenze jährlich 35.700 1.1.2017 31.12.2017
Beiragsbemessungsgrenze jährlich 35.700 1.1.2017 31.12.2017
Beiragsbemessungsgrenze jährlich 35.700 1.1.2017 31.12.2017

Hinweis/Haftungsausschluss: Trotz eingehender Recherchen ist es nicht ausgeschlossen, dass sich aufgrund der Vielzahl der Daten sowie des umfangreichen Themenkomplexes Fehler eingeschlichen haben. Es ist auch nicht gewährleistet dass zeitnah neue Daten, Werte und Bedingungen seitens der Versicherer oder anderer Institutionen übermittelt werden. Eine Gewährleistung/Haftung ist aus diesem Grund nicht möglich.