Krankenversicherung private, Akupunktur: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes sind "alternative Heilmethoden" zu bezahlen, wenn die Schulmedizin kein Erfolg gebracht hat. | Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes sind "alternative Heilmethoden" zu bezahlen, wenn die Schulmedizin kein Erfolg gebracht hat. | ||
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Version vom 21. Februar 2017, 13:50 Uhr
Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Akupunktur in größerem Umfang als die gesetzlichen Krankenkassen. Hier ist der geschlossene Vertrag/Tarif maßgebend. I.d.R. werden die Kosten bei Schmerzen, Allergien, Infektkrankheiten und Schlafstörungen übernommen.
Zwischen ca. 25,00 - und 85,00 € (Behandlungsdauer ca. 30-45 Minuten) liegen die kosten einer Behandlung. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes sind "alternative Heilmethoden" zu bezahlen, wenn die Schulmedizin kein Erfolg gebracht hat.
❗️Wichtig: Vor Behandlungsbeginn die Zusage des Versicherers einholen.
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Schlagwort: Akupunktur, alternative Heilbehandlung, alternative Heilmethoden