Krankenversicherung private, Logopädie: Unterschied zwischen den Versionen
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HNO-Ärzte, Kinderärzte, Kieferorthopäden und auch durch Hausärzte. Anwendung findet sie bei:<br /> | HNO-Ärzte, Kinderärzte, Kieferorthopäden und auch durch Hausärzte. Anwendung findet sie bei:<br /> | ||
* Stimmstörungen, Stimmtherapie | |||
* Sprechtstörung, Sprechtherapie | |||
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* Schlucktherapie | |||
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Es erfolgen Einzelsitzungen (Ausnahme Gruppensitzung). Die Therapiedauer beträgt ca. 45 Minuten, ein- bis zweimal wöchentlich. | Es erfolgen Einzelsitzungen (Ausnahme Gruppensitzung). Die Therapiedauer beträgt ca. 45 Minuten, ein- bis zweimal wöchentlich. |
Version vom 3. März 2017, 10:07 Uhr
Die logopädische Therapieverordnung gehört zu den Heilmittelverordnungen. Sie müssen ärztlicherseits verordnet sein. Verordnungen erfolgen durch
HNO-Ärzte, Kinderärzte, Kieferorthopäden und auch durch Hausärzte. Anwendung findet sie bei:
- Stimmstörungen, Stimmtherapie
- Sprechtstörung, Sprechtherapie
- Sprachstörung, Sprachtherapie
- Schlucktherapie
- Aphasie
Es erfolgen Einzelsitzungen (Ausnahme Gruppensitzung). Die Therapiedauer beträgt ca. 45 Minuten, ein- bis zweimal wöchentlich.
Die Gesamtdauer der Therapie kann auch mehrere Jahre dauern.
Die Kosten werden von den privaten wie auch gesetzlichen Versicherern übernommen.
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Schlagwort: Logopädie, Heilmittel
Vorlage:Bimpim