Krankenversicherung private, Antragsablehnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Wird ein Antrag nicht angenommen, so wird der Antragsteller informiert. Die Ablehnung muß vom Versicherer nicht begründet werden. | Wird ein Antrag nicht angenommen, so wird der Antragsteller informiert.''' Die Ablehnung muß vom Versicherer nicht begründet werden. | ||
Als auch abgelehnt gilt ein Antrag dann, wenn der Versicherer nicht innerhalb der sogenannten Bindefrist von sechs Wochen erklärt hat, daß er den Antrag angenommen und den Vertrag geschlossen hat.<br /> | Als auch abgelehnt gilt ein Antrag dann, wenn der Versicherer nicht innerhalb der sogenannten Bindefrist von sechs Wochen erklärt hat, daß er den Antrag angenommen und den Vertrag geschlossen hat.<br /> |
Version vom 9. März 2017, 06:48 Uhr
Die Versicherungsgesellschaft ist in der Entscheidung, einen Antrag anzunehmen, frei. D.h. sie kann die Annahme eines Antrags selbstverständlich auch ablehnen.
Gründe hierfür: fehlende Versicherungsfähigkeit - nicht versicherbares Risiko - bestehende Vorerkrankungen, die sehr kostenträchtig sind. Wird ein Antrag nicht angenommen, so wird der Antragsteller informiert. Die Ablehnung muß vom Versicherer nicht begründet werden.
Als auch abgelehnt gilt ein Antrag dann, wenn der Versicherer nicht innerhalb der sogenannten Bindefrist von sechs Wochen erklärt hat, daß er den Antrag angenommen und den Vertrag geschlossen hat.
👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, Antragsbindefrist
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Schlagwort :Antrag abgelehnt, Antrag nicht angenommen