Kapitallebensversicherung, Besteuerung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2012'''
* '''Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2012'''
: - der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,<br />
: - der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,<br />
. - die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 62. Lebensjahres ausbezahlt wird,<br />
: - die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 62. Lebensjahres ausbezahlt wird,<br />


'''sind 50% der Erträge zu versteuern''', wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..<br />
: '''sind 50% der Erträge zu versteuern''', wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..<br />





Version vom 13. März 2017, 10:21 Uhr

Das Abschlussjahr der Kapitallebensversicherung ist maßgebend.


  • Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2005
- und die Vertragsdauer beträgt mindestens zwölf Jahre,
- es sind mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt worden,
- und die Todesfallsumme beträgt mind. 60% der eingezahlten Beiträge,
bleibt die Lebensversicherung bei Erfüllung aller Voraussetzungen ertragssteuerfrei.
Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten.


  • Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2005
- der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,
- die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird,
- sind 50% der Erträge zu versteuern, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..


  • Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2012
- der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,
- die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 62. Lebensjahres ausbezahlt wird,
sind 50% der Erträge zu versteuern, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..


👁 Siehe auch: Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer


Schlagwort: Lebensversicherung Besteuerung, Lebensversicherung Steuer, Steuer auf Lebensversicherungen, nachgelagerte Besteuerung, Abgeltungssteuer auf Lebensversicherungen