Bausparen, Sonderfreibetrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Jahr '''2009 wurde die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge neu geregelt'''. Seither muss ein Prozentanteil aller Kapitalerträge als '''Quellensteuer''' (25 | Im Jahr '''2009 wurde die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge neu geregelt'''. Seither muss ein Prozentanteil aller Kapitalerträge als '''Quellensteuer''' (XXX 25 % plus XXX 5,5 % Solidaritätszuschlag plus gegebenenfalls Kirchensteuer) '''von den Geldinstituten direkt an den Fiskus''' überwiesen werden. Dabei gilt ein '''Freibetrag von XXX 801 Euro für Einzelpersonen oder XXX 1602 Euro für Ehepaare (Werte von 2017)'''. Um die Freibeträge ihrer Kunden berücksichtigen zu können, benötigen die Institute einen '''Freistellungsauftrag'''. | ||
'''Zinserträge aus einem Bausparvertrag unterliegen ebenfalls der Abgeltungssteuer'''. Vor der Neuregelung 2009 mussten Zinserträge aus einem Bausparvertrag in dem Jahr, in dem eine Wohnungsbauprämie ausgezahlt wurde, nicht versteuert werden. Dieser '''Sonderfreibetrag kann seit 2009 nicht mehr in Anspruch genommen werden'''. Die Wohnungsbauprämie gehört nicht zu den Kapitalerträgen und bleibt weiterhin steuerfrei.<br /> | '''Zinserträge aus einem Bausparvertrag unterliegen ebenfalls der Abgeltungssteuer'''. Vor der Neuregelung 2009 mussten Zinserträge aus einem Bausparvertrag in dem Jahr, in dem eine Wohnungsbauprämie ausgezahlt wurde, nicht versteuert werden. Dieser '''Sonderfreibetrag kann seit 2009 nicht mehr in Anspruch genommen werden'''. Die Wohnungsbauprämie gehört nicht zu den Kapitalerträgen und bleibt weiterhin steuerfrei.<br /> |
Version vom 16. März 2017, 16:33 Uhr
Im Jahr 2009 wurde die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge neu geregelt. Seither muss ein Prozentanteil aller Kapitalerträge als Quellensteuer (XXX 25 % plus XXX 5,5 % Solidaritätszuschlag plus gegebenenfalls Kirchensteuer) von den Geldinstituten direkt an den Fiskus überwiesen werden. Dabei gilt ein Freibetrag von XXX 801 Euro für Einzelpersonen oder XXX 1602 Euro für Ehepaare (Werte von 2017). Um die Freibeträge ihrer Kunden berücksichtigen zu können, benötigen die Institute einen Freistellungsauftrag.
Zinserträge aus einem Bausparvertrag unterliegen ebenfalls der Abgeltungssteuer. Vor der Neuregelung 2009 mussten Zinserträge aus einem Bausparvertrag in dem Jahr, in dem eine Wohnungsbauprämie ausgezahlt wurde, nicht versteuert werden. Dieser Sonderfreibetrag kann seit 2009 nicht mehr in Anspruch genommen werden. Die Wohnungsbauprämie gehört nicht zu den Kapitalerträgen und bleibt weiterhin steuerfrei.
👁 Siehe auch: Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer
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