Hausratversicherung, Aussenanlage: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 2: Zeile 2:
Zur Aussenanlage einer Wohnung (eines Hauses zählen):<br />
Zur Aussenanlage einer Wohnung (eines Hauses zählen):<br />


* Markisen,  
- Markisen,<br />
* Mauern, Einfriedungen,
- Mauern, Einfriedungen,<br />
* Briefkästen,  
- Briefkästen, <br />
* Treppen,  
- Treppen, <br />
* Treppengeländer
- Treppengeländer,<br />
* Aussenlampen
- Aussenlampen,<br />
* Antennen
- Antennen,<br />
* nicht abschliessend
- nicht abschliessend.<br />
 


Nicht immer ist es eindeutig geregelt welche Versicherung, die Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung, den Schaden übernimmt.
Nicht immer ist es eindeutig geregelt welche Versicherung, die Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung, den Schaden übernimmt.

Version vom 18. März 2017, 09:40 Uhr

Zur Aussenanlage einer Wohnung (eines Hauses zählen):

- Markisen,

- Mauern, Einfriedungen,

- Briefkästen,
- Treppen,
- Treppengeländer,
- Aussenlampen,
- Antennen,
- nicht abschliessend.


Nicht immer ist es eindeutig geregelt welche Versicherung, die Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung, den Schaden übernimmt. So gibt es auch Gegenstände, die weder von der Hausrat- noch von der Gebäudeversicherung gedeckt sind. Zu allererst ist zu klären welcher Versicherung der eingetretene Schaden zuzurechnen ist. Merkmale für die Hausratversicherung, die Gegenstände sind beweglich. Nicht alle Versicherer verfahren einheitlich, die Tarifbedingungen geben hier Auskunft.


miniatur Alle Einträge zur Hausratversicherung anzeigen
Schlagwort: Aussenanlage, Aussenversicherung