Elektronikversicherung private: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 88: | Zeile 88: | ||
| | | | ||
|- | |- | ||
| || || Beispiel || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]weltweit</center> | | || || Beispiel || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]] weltweit</center> | ||
|- | |- | ||
Version vom 22. März 2017, 08:18 Uhr
In der privaten Elektronikversicherung sind Elektro- und Unterhaltungsgeräte gegen bestimmte Risiken und Gefahren versicherbar. Es sind nur Geräte die dem privatem Gebrauch dienen versicherbar. Handelt es sich um Geräte die gewerbs-,berufsmäßig genutzt werden ist die gewerbliche Elektronikversicherung zuständig.
Im Gegensatz zur Hausratversicherung und Gegenstandsversicherung, dort sind die Elektronikgeräte ebenfalls versichert/versicherbar, ist der Versicherungsschutz der privaten Elektronikversicherung viel umfassender. Die Gegenüberstellung verdeutlicht die Unterschiede.
Legende:
= versichert
XXX = weisser Haken bedingt/begrenzt versichert
XXX gelbes Pluszeichen = optional gegen Mehrbeitrag versicherbar
XXX rotes Minuszeichen = nicht versichert
👁 Siehe auch: Hausratversicherung
👁 Siehe auch: Gegenstandsversicherung
zu den versicherbaren Geräten zählen Elektro- und Unterhaltungsgeräte, wie
- Notebook, Tablet, PC
- Kamera, Notbook
- Handy, Smartphone
- MP3-Player
- TV und Smart-TV
- Haushaltsgeräte
- Hifi-Geräte
elektronische Musikgeräte,
- Drucker
Schlagwort: privat Elektronikversicherung