Umgekehrte Beweislast: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. März 2017, 18:44 Uhr
Bei Eintritt des Schadenfalls trägt normalerweise der Versicherungsnehmer die Beweislast, dass das Schadenereignis versichert ist. Anders verhält es sich bei der Allgefahrendeckung (All-Risk-Police). Hier ist der Versicherer beweispflichtig, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist.
Hinweis: Diese Regelung ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.
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