Berufshaftpflichtversicherung, Sachschaden
Version vom 25. Mai 2017, 17:41 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Wird eine Sache beschädigt, vernichtet oder zerstört, wird von einem Sachschaden gesprochen.
Durch den Sachschaden wird der eigentliche Zweck der Brauchbarkeit der Sache aus wirtschaftlicher Sicht beeinträchtigt. Ein Sachschaden kann erhebliche Kosten als Folge haben, wie zum Beispiel die Reparaturkosten der beschädigten Sache, die Renovierungskosten, den Wertverlust und die Wiederbeschaffungskosten der versicherten Sache.
Grundsätzlich gilt, dass der Verursacher des Sachschadens für die entstandenen Kosten aufzukommen hat.
⚠️ Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt i.d.R. keine Sachschäden, hier steht der Vermögensschaden im Vordergrund. Die Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet die Deckung der Sachschäden.
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