Kfz Versicherung
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Die Kfz-Versicherung gliedert sich in die Bereiche Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung auf. Wobei das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung für den Halter eines Fahrzeuges zur sog. Pflichtversicherung zählt. Die Kaskoversicherung wiederum unterteilt sich in die Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung. Im Rahmen Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung bereits beinhaltet.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt verschuldensunabhängig Schäden bei Verkehrsunfällen ab und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich für jeden Halter eines Fahrzeuges vorgeschrieben, geregelt im Pflichtversicherungsgesetz. Der Beitragsaufwand zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist u.a. von den nachfolgenden Faktoren abhängig:
- Alter des Fahrers
- Fahrerkreis
- Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis
- Hersteller und Typ der Fahrzeugs
- Art des Fahrzeugs
- Baujahr des Fahrzeugs
- Wert des Fahrzeugs
- Jährliche Fahrleistung
- Schadenfreiheitsrabatt des Vorversicherers
- Regionalklasse
Die Kfz-Teilkaskoversicherung
Die Kfz-Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Die nachfolgenden Ereignisse sind in der Kfz-Teilkaskoversicherung im Versicherungsschutz beinhaltet:
- Diebstahl und Raub
- Einbruchdiebstahl
- Brand und Explosion
- Glasbruchschäden
- Schäden an der Verkabelung aufgrund von Kurzschluss
- Marderbiss inkl. Folgeschäden – meist nur bei hochwertigen Tarifen -
- unmittelbare Einwirkungen von Hagel, Überschwemmung, Sturm und Blitzschlag
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art – meist nur bei hochwertigen Tarifen -
Die Kfz-Vollkaskoversicherung
Die Kfz-Vollkaskoversicherung beinhaltet u.a. die Teilkaskoversicherung und deckt Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbst verschuldeten Unfällenschäden ab.
Ergänzend zur Kfz-Teilkaskoversicherung sind in der Kfz-Vollkaskoversicherung die nachfolgenden Schäden im Versicherungsschutz beinhaltet:
- selbst verschuldete Unfallschäden
- Vandalismus – die mutwillige Beschädigung des versichernden Fahrzeugs durch einen fremden Dritten
- Bei der Kfz-Teilkaskoversicherung und Kfz-Vollkaskoversicherung kann der Beitragsaufwand durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert werden.
Pflichten des Versicherungsnehmers in der Teilkaskoversicherung und Vollkaskosversicherung
In der Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung sind Pflichten des Versicherungsnehmers geregelt, die den vereinbarten Versicherungsschutz sicherstellen. Diese sind u.a.:
- gesetzeskonforme Verwendung des Fahrzeuges
- es besteht kein Versicherungsschutz beim Fahren ohne Fahrerlaubnis
- der unberechtigte Gebrauch des Fahrzeuges muss verhindert werden
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