Beitragszahler
Version vom 21. Mai 2017, 07:28 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Beitragszahler ist i.d.R. der Versicherungsnehmer. Der Beitrag kann auch durch einen Dritten bezahlt werden. Nur der Versicherungsnehmer kann Rechte aus einem Vertrag ableiten. Schuldner des Beitrages ist der Versicherungsnehmer.
Schlagwort: Beitrag, Beitragszahler, Prämie, Prämienzahler, Beitragsschuldner, Prämienschuldner
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