Hausratversicherung, Wasserbetten / Aquarien
Version vom 9. Juni 2017, 19:21 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Schäden durch Wasserbetten und Aquarien sind i.d.R. nicht automatisch Gegenstand des Versicherungsschutzes der Hausrat-Standardversicherung. Als Deckungserweiterung kann dieses Risiko aber mitversichert werden. In der Allriskpolice hingegen ist dieses Risiko automatisch mitversichert.
👁 Siehe auch: Hausratversicherung, Allgefahrendeckung / Allriskpolice
👁 Siehe auch: Hausratversicherung, Deckungserweiterungen
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