Kfz Versicherung, Winterschaden

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Schäden am Auto an den Reifen, den Felgen, den Stossdämpfern und der Radaufhängung sind oftmals Folgen des Winters.

  • Die Haftung der Kommunen
Die Kommunen (Gemeinden und Städte) sind zur Instandhaltung der Strassen verpflichtet. Sind Strassenschäden erkennbar, werden diese durch Warnhinweise / Warnschilder bzw. auch Geschwindigkeitsbegrenzungen gekennzeichnet. Es ist daher nicht einfach den Kommunen eine Versäumnis bei der Verkehrssicherungspflicht nachzuweisen. Gelingt dies dennoch, so sind die Erfolgsaussichten vor Gericht gegeben.
  • Haftung durch die Vollkaskoversicherung

kommt dann in Frage, wenn Sie einen Dritten schädigen. Beispiel: Kontrollverlust über das Kfz wegen eines Schlaglochs und Schädigung eines Dritten.


  • Winterschaden / Bagatellschaden doch besser selbst bezahlen

Bagatellschäden von wenigen hundert Euro trägt man am besten selbst, wenn sich durch Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse hierdurch eine neue Einstufung nicht lohnt.



Ist das Auto entsprechend versichert, können Sie auch die Vollkaskoversicherung beanspruchen. Ausnahme: Der Halter oder Fahrer hat den Winterschaden fahrlässig verursacht - etwa durch eine zu hohe Geschwindigkeit. Ist der Passus grobe Fahrlässigkeit vertraglich ausgeschlossen, haftet die Gesellschaft in jedem Fall.