Kfz Versicherung, Winterschaden
Version vom 30. Mai 2017, 10:20 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Schäden am Auto an den Reifen, den Felgen, den Stossdämpfern und der Radaufhängung sind oftmals Folgen des Winters.
- Die Haftung der Kommunen
Die Kommunen (Gemeinden und Städte) sind zur Instandhaltung der Strassen verpflichtet. Sind Strassenschäden erkennbar, werden diese durch Warnhinweise / Warnschilder bzw. auch Geschwindigkeitsbegrenzungen gekennzeichnet. Es ist daher nicht einfach den Kommunen eine Versäumnis bei der Verkehrssicherungspflicht nachzuweisen. Gelingt dies dennoch, so sind die Erfolgsaussichten vor Gericht gegeben.
- Haftung durch die Vollkaskoversicherung
kommt dann in Frage, wenn Sie einen Dritten schädigen. Beispiel: Kontrollverlust über das Kfz wegen eines Schlaglochs und Schädigung eines Dritten.
- Winterschaden / Bagatellschaden doch besser selbst bezahlen
Bagatellschäden von wenigen hundert Euro trägt man am besten selbst, wenn sich durch Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse eine neue Einstufung von Nachteil ist.