Hausratversicherung, Zweitwohnsitz
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Hausratversicherung, Zweitwohnsitz
Für den Zweitwohnsitz ist der Abschluss einer weiteren Hausratversicherung notwendig. Die Versicherung für den Hauptwohnsitz tritt nicht für Schäden ein die sich im Zweitwohnsitz ereignen.
Schlagwort: Zweitwohnsitz