Krankenversicherung private, ambulante Operationen

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Vor jeder ambulanten Operation erfolgt ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt/den Ärzten über die Risiken, die Erfolgsaussichten und Alternative Behandlungsformen sowie die Nachbehandlung. Der Gesundheitszustand und die Narkosefähigkeit werden festgestellt. I.d.R. wird der Patient bereits wenige Stunden nach der Operation wieder entlassen.

Beispiele:

- Entfernen von Hauttumoren u. Muttermalen,
- Krampfaderoperationen,
- Bandscheibenoperationen,
- Leistenbruchoperationen,
- Herzschrittmacheroperationen,
- Rachenmandeloperationen,
- Operationen des grauen und grünen Stars (Katarakt/Glaukom),
- Arthroskopische Operationen
- nicht abschließend


👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, medizinisch notwendige Heilbehandlung
Schlagwort: ambulante Operation, ambulante Operationen


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