Krankenversicherung private, Logopädie
Die logopädische Therapieverordnung gehört zu den Heilmittelverordnungen. Sie müssen ärztlicherseits verordnet sein. Verordnungen erfolgen durch HNO-Ärzte, Kinderärzte, Kieferorthopäden und auch durch Hausärzte. Anwendung findet sie bei:
- Stimmstörungen, Stimmtherapie
- Sprechtstörung, Sprechtherapie
- Sprachstörung, Sprachtherapie
- Schluckbeschwerden, Schlucktherapie
- Aphasie (alle Fälle einer erworbenen Sprachstörung)
Es erfolgen i.d.R. Einzelsitzungen (Ausnahme Gruppensitzung). Die Therapiedauer beträgt ca. 45 Minuten, ein- bis zweimal wöchentlich.
Die Gesamtdauer der Therapie kann auch mehrere Jahre betragen.
Schlagwort: Logopädie, Heilmittel
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