Gebäudeversicherung private, Bauherrenhaftpflichtversicherung
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Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherren während der Bauzeit vor den finanziellen Folgen einer Schadensersatzforderung von Dritten. Der Bauherr trägt die volle Verantwortung während der Bauphase und wird durch den beauftragten Architekten, Bauunternehmer oder Handwerker nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbunden.
Pflichten des Bauherren sind u.a.:
- Überwachungspflicht – Unfallgefahren auf der Baustelle vermeiden
- Auswahlpflicht – Auswahl von geeigneten Architekten und Handwerkern
- Verkehrssicherungspflicht – Zufahrt, Baustelle, Materiallager
Der Versicherungsschutz der Bauherrenhaftpflichtversicherung für kleinere Bauvorhaben, bis ca. 25.000 Euro, ist meist in der Privathaftpflichtversicherung bereits beinhaltet.
Kriterien zur Beitragsermittlung der Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Wert der Eigenleistungen mit/ohne Nutzung von Arbeitsmaschinen
- Bauzeit in Monaten (bis 6 Monate, bis 12 Monate, über 12 Monate)
- Bausumme – inkl. Eigenleistungen
- Wohnfläche in Quadratmeter
- Gebäudetyp – Massivhaus/Fertighaus
- Gebäudeart – Einfamilienwohnhaus, Zweifamilienwohnhaus, Mehrfamilienwohnhaus
- Gewerbeanteil im Gebäudeart
- Gewerbefläche im Gebäude
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