Veranstaltungshaftpflichtversicherung

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XYZ

Die Durchführung einer Veranstaltung ist mit großen Risiken verbunden, für die der Veranstalter haften muss. Die Haftung des Veranstalters für Schäden an Dritte beginnt bereits mit den Vorbereitungen der Veranstaltung und endet nach dem Ende der Abbauarbeiten für die Veranstaltung.


Versicherungsumfang in der Veranstaltungshaftpflichtversicherung

  • Aufbauarbeiten und Abbauarbeiten bis zu 3 Tage – ist verlängerbar
  • vertraglich übernommene Haftpflicht des Eigentümers der/des Halle/Geländes – Freistellung des Vermieters
  • eigene Bewirtung
  • Tribünenaufbau und Tribünenabbau
  • Veranstaltungszelte mit/ohne Aufbau und Abbau
  • Feuerwerke
  • Umzüge, Festumzüge
  • Hüpfburg, Kletterwand
  • freiberufliche Mitarbeiter


Versicherbare Veranstaltungen

A Ausstellung
B Bazar Betriebsausflug
Bundes- und Landestreffen
D Disco
F Festzug Flohmarkt
Freiluftaufführung
G Geburtstagsfeiern Großveranstaltung
H Heimatfest Hochzeit
I Informationsveranstaltung
J Jubiläum
K Kabarett / Varite Karnevals- oder Faschingszug
Kinderfest / Kinderzirkus Kongress
Konzerte aller Art Kulturtage / Kulturfestivals
Kurs
L Lehrgang Lesung
M Maibaum aufstellen Maifest
Martinsumzug Messe
Modenschau
O Open-Air-Festival Open-Air-Kino
Open-Air-Veranstaltungen
P Paraden, auch mit Tieren und Fahrzeugen Pferderennen
Präsentationen Privatfest
Private Festlichkeiten wie z.B. Hochzeit, Geburtstag, Jubiläum
Beispiel Beispiel Beispiel


Nicht versicherbare Veranstaltungen

wildwasserrafting…


Prämienbeispiele zur Veranstaltungshaftpflichtversicherung