Bausparen, Kündigung
Kündigung durch den Bausparer (Schriftform vorgeschrieben, 14-tägiges Widerrufsrecht nach Vertragsschluss)
Kündigung in der Ansparphase |
- Kündigungsfrist meist 3 Monate, sonst droht eine Vorfälligkeitsentschädigung
- Achtung! Bei Unterschreiten der 7-jährigen gesetzlichen Sperrfrist gehen staatliche Förderungen verloren
- Häufig Fristen von mehreren Monaten bis zur Auszahlung des angesammelten Sparguthabens
- Mindestlaufzeiten für gegebenenfalls vereinbarte Bonuszinsen beachten!
- die Abschlussgebühr wird im Normalfall nicht zurückerstattet
- der Anspruch auf das Bauspardarlehen entfällt
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Kündigung bei Zuteilungsreife (Mindestansparguthaben eingezahlt) |
- Keine Kündigung erforderlich. Auszahlung verzinstes Bausparguthaben jederzeit möglich
- der Anspruch auf das Bauspardarlehen entfällt
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Kündigung in der Darlehensphase |
- Rückzahlung des gesamten „Restdarlehens“,und Begleichung gegebenenfalls anfallender Gebühren
- Umschuldung durch Sondertigungsrecht beim Bausparer unkompliziert
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Kündigung durch die Bausparkasse (betrifft meist hochverzinste Altverträge)
Bausparsumme komplett eingezahlt |
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Mindestansparguthaben erreicht, Bausparvetrag zuteilungsreif |
- Widerspruch möglich (BGH hat noch nicht endgültig entschieden)
- Einschalten von Ombudsmann oder Anwalt
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