Privathaftpflichtversicherung, Sonderausgaben

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Beiträge zur Haftpflichtversicherungen können von den Einkünften abgezogen werden. Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen können Sie als Sonderausgaben geltend gemacht werden.



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Schlagwort: Steuer, Steuern, Versicherungsbeiträge absetzen, Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen
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