Krankenversicherung gesetzliche, Mutterschaftsgeld
Version vom 18. Februar 2018, 10:03 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Gesetzlich krankenversicherte Frauen haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von XXX 13 Euro täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.
Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Für jeden Kalendertag werden XXX 13 €, monatlich XXX 210 € gezahlt.
Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.
Hier finden sie alle weiteren Erläuterungen und können das Mutterschaftsgeld online beantragen: www.mutterschaftsgeld.de
Schlagwort: Mutterschaft, Mutterschaftsgeld, Mutterschaftsgeldstelle
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