Rückrufkostenversicherung
Version vom 13. November 2016, 11:24 Uhr von Lokseims (Diskussion | Beiträge)
Rückrufkostenversicherung
Die Rückrufkostenversicherung ergänzt die Produkthaftpflichtversicherung. Ist ein Produktmangel eingetreten oder vermutet, so ist häufig ein Produktrückruf zwingend erforderlich um Sach- wie auch Personenschäden vorzubeugen. Hiervon besonders betroffen sind Lebensmittel-, Kosmetik-, Textil-, Spielzeugprodukte, die Kfz-Branche und weitere.
Die Rückrufkostenversicherung ist als eigenständiger Versicherungsvertrag abzuschließen. Zu empfehlen ist, dass diese Versicherung mit der Betriebshaftpflichtversicherung Und der Produkthaftpflichtversicherung Bei einem Versicherer erfolgt. Da bei allen Verträgen unterschiedliche Leistungen und Beiträge im Angebot sind, ist die sach- und fachkundliche Beratung eine unabhängigen Versicherungsmaklers notwendig.
Schlagwort: Rückruf, Rückrufkosten, Rückrufkostenversicherung, Rückrufversicherung