Berufsunfähigkeitsversicherung, Arztanordnungsklausel

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Die Arztanordnungsklausel besagt, dass der Versicherte die vom Arzt angeordneten, empfohlenen und zumutbaren Therapien zur Behandlung der Erkrankung auch durchführen muss. Geschieht dies nicht, kann der Versicherer seine Leistungen kürzen.

 ⚠️  Der bedingungsgemäße Verzicht des Versicherers auf diese Klausel ist für den VN sehr vorteilhaft und sollte immer vereinbart werden.


Schlagwort: Berufsunfähigkeitsversicherung Klausel


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