Haustürgeschäft
Version vom 21. Mai 2018, 08:24 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Das Haustürgeschäft ist ein inzwischen veralteter Rechtsbegriff für Verträge, die in bestimmten Situationen geschlossen werden, hauptsächlich bei einem Vertreterbesuch (siehe dazu Direktvertrieb, Reisegewerbe, Handelsvertreter, Reisender und Hausierer) oder auf einer Kaffeefahrt. Quelle: Wikipedia
👁 Siehe auch: Vertriebswege / Vertriebskanäle
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Schlagwort: Vertrieb, Vertriebsweg, Absatzkanal, Koppelgeschäft, Verbraucherschutz
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