Invaliditätsversicherung, für Kinder
Mit einer Invaliditätsversicherung für Kinder lassen sich die finanziellen Folgen einer dauerhaften Behinderung oder Krankheit des Kindes absichern, Voraussetzung der Leistungserbringung durch den Versicherer ist, dass die dauerhafte Behinderung oder Erkrankung aus den Folgen eines Unfalls resultieren. Neben den klassischen Versicherungspolicen, die die Invalidität durch Unfall oder Krankheit absichern haben sich auch Policen entwickelt, die nur bei schwerster Krankheit oder Schulunfähigkeit die vereinbarten Versicherungsleistungen erbringen.
Bei der Qualität der Invaliditätsversicherung für Kinder lassen sich erhebliche Unterschiede feststellen. Insbesondere, wenn es um die Feststellung der Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens geht. Wer entscheidet, ob der Versicherer die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen muss? Der Hausarzt des Versicherungsnehmers, der beauftragte Arzt des Versicherers, der Versicherer selbst oder das Versorgungsamt. Ab welchem Grad der Behinderung wir die Versicherungsleistung fällig. Anzutreffen sind ab einer 25prozenigen Invalidität oder ab einer 50prozentigen Invalidität. Wird nehen der lebenslang laufenden Rente auch eine volle Jahresrente als Sofortleistung bezahlt?
Eintritt der Leistung der Invaliditätsversicherung für Kinder
Die Kinderinvaliditätsversicherung erbringt die Versicherungsleistung bei den nachfolgenden Krankheiten bzw. Unfallereignissen
- Allergische Erkrankungen, z.B. Bronchialasthma
- Diabetes
- Epilepsie
- Erkrankungen der Nieren, die eine Dialysebehandlung erfordert
- Hepatitis
- Hirnhautentzündung, z.B. durch Zeckenbiss
- Leukämie und weitere Krebserkrankungen
- Multiple Sklerose
- Polio (Kinderlähmung)
- Unfälle beim Sportunterricht oder in der Freizeit
- Verbrennungen und Verbrühungen
- Vergiftungen mit Folgeschäden
- Verkehrsunfälle
Leistungsfall in der Invaliditätsversicherung für Kinder
Kommt es aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit des versicherten Kindes zu einer dauerhaften oder chronischen Behinderung, so werden die vertraglich vereinbarten Leistungen durch die Invaliditätsversicherung für Kinder erbracht. Die Versicherungsleistung wird im Regelfall durch eine lebenslange Rentenzahlung zwischen 250 Euro und 1.500 Euro erbracht.
Gesetzliche Unfallversicherung
Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht nur bei Unfällen, die im Kindergarten / Schule und auf dem direkten Weg dorthin und zurück passieren. Jedoch ereignen sich rund 80 % der Unfälle mit Kindern in der Freizeit, die nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes der gesetzlichen Unfallversicherung ist. Auch bei Krankheiten besteht keine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung.
Gründe für die Invaliditätsversicherung für Kinder
Die monatliche Invaliditätsrente bildet einen Grundstein um die meist hohen finanziellen Belastungen der betroffenen Familie abzudecken. Ist aufgrund des Gesundheitszustandes des Kindes der Beginn einer Ausbildung nicht möglich, so muss mit hohen finanziellen Einbußen gerechnet werden. Somit kommen zu den körperlichen und seelischen Leiden des Kindes auch hohe finanzielle Belastungen der Familie.
Dauer der monatlichen Rentenzahlung
Die monatliche Rente aus der Invaliditätsversicherung wird bezahlt, solange der GdB (Grad der Behinderung) bei mindestens 50 % liegt. Die Rente kann somit eine Leben lang bezahlt werden.
Feststellung GdB (Grad der Behinderung)
Der Grad der Behinderung wird durch eine neutrale Beurteilung des Amtes für Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechtes vorgenommen. Dies ist z.B. das Versorgungsamt.
Kostenlose Leistungsinhalte bei der Invaliditätsversicherung
Je nach Tarif der Invaliditätsversicherung sind die nachfolgenden Leistungsinhalte beinhaltet:
Leistungsart | Leistungshöhe bis zu |
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Bergungskosten | 20.000 Euro |
Kosmetische Operationen | 10.000 Euro |
Sofortleistung bei Schwerverletzungen | 5.000 Euro |
Rooming-In-Leistungen und/oder Mehrleistungen für ein Einzelzimmer | 20.000 Euro |
Kurkostenbeihilfe | 5.000 Euro |
KiTa-Geld für maximal 20 Tage | 50 Euro je Tag |
Schulausfallgeld | ab dem 20. Fehltag bis zu einem Jahr |
Fakten zur Kinderinvaliditätsversicherung
Je nach Tarif der Kinderinvaliditätsversicherung können nachfolgende Leistungsgrenzen gelten.
Fakten | Leistungsausprägung |
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versicherbare Personen | Kinder und Jugendliche ab der vollendeten 6. Lebenswoche bis zum 24. Lebensjahr |
Höhe der monatlichen Rente | mindestens 200 Euro bis maximal 1.500 Euro |
Höhe der einmaligen Kapitalleistung | einmalig 12 Monatsrenten |
Tarifliche Besonderheiten in der Kinderinvaliditätsversicherung
Je nach Versicherungsgesellschaften werden tarifliche Besonderheiten in der Kinderinvaliditätsversicherung geboten. Wie z.B. besteht eine Wechselgarantie in eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung, unter der Voraussetzung, wenn zwischen dem 15. und 25. Lebensjahr eine Gesundheitsprüfung erfolgreich stattgefunden hat.
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