Rentenversicherung gesetzliche, Beitragsbemessungsgrenze

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages berücksichtigt wird. Für Einkommen, das darüber hinaus erzielt wird, ist kein Beitrag zu bezahlen.


Beitragsbemessungsgrenzen in Euro

Jahr West Ost
ab 01.01.2019 6.700 Euro monatlich 6.150 Euro monatlich
ab 01.01.2018 6.500 Euro monatlich 5.800 Euro monatlich
ab 01.01.2017 6.350 Euro monatlich 5.700 Euro monatlich


Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung in Prozent

Jahr Beitragssatz in Prozent
ab 01.01.2018 18,60 %
ab 01.01.2015 18,70 %


Schlagwort:


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur gesetzlichen Rentenversicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png



















.-.-.-.