Rückwirkende Versicherung
Version vom 5. Dezember 2018, 10:20 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Eine rückwirkende Versicherung gibt es nur bei ARAG. Es handelt sich hierbei um den Tarif "Verkehrs-Rechtsschutz-sofort". Selbst wenn ein Verkehrsunfall bereits stattgefunden hat, übernimmt die ARAG bestimmte Kosten. Voraussetzung: Der Versicherungsnehmer hat noch keinen eignen Anwalt beauftragt.