Krankenversicherung private, Antragsablehnung
Die Versicherungsgesellschaft ist in der Entscheidung, einen Antrag anzunehmen, frei. D.h. sie kann die Annahme eines Antrags selbstverständlich auch ablehnen.
Gründe hierfür: fehlende Versicherungsfähigkeit, ein nicht versicherbares Risiko oder bestehende Vorerkrankungen, die sehr kostenträchtig sind. Wird ein Antrag nicht angenommen, so wird der Antragsteller informiert. Die Ablehnung muss vom Versicherer nicht begründet werden.
Als abgelehnt gilt ein Antrag auch dann, wenn der Versicherer nicht innerhalb der sogenannten Bindefrist von sechs Wochen erklärt hat, dass er den Antrag angenommen und den Vertrag geschlossen hat.
Siehe auch:
Krankenversicherung private, Antragsbindefrist
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Schlagwort : Antrag abgelehnt, Antrag nicht angenommen, Krankenversicherungsantrag nicht angenommen
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