Rentenversicherung gesetzliche, Beitragsentwicklung
Version vom 20. Dezember 2019, 07:23 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages berücksichtigt wird. Für Einkommen, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, wird kein Beitrag berechnet.
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