Krankenversicherung private, Heil- und Kostenplan
Version vom 30. November 2016, 17:47 Uhr von Lokseims (Diskussion | Beiträge)
Krankenversicherung private, Heil- und Kostenplan
Der privat Versicherte sollte für die Zahnersatzbehandlungen immer einen Heil- und Kostenplan (HKP) dem Versicherer vorlegen und dies vor Behandlungsbeginn.
Nach Zustimmung / Leistungszusage des Versicherers kann dann die Behandlung erfolgen. Die meisten Versicherer sehen in ihren Bedingungen die Verpflichtung der Vorlage eines HKP vor.
Schlagwort: Zahnbehandlung Heil- und Kostenplan Zahnersatz