Kfz Versicherung, Winterreifenpflicht
Version vom 1. Oktober 2020, 07:30 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Es besteht eine situative Winterreifenpflicht
Gemäß § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht die Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte mit Winterreifen zu fahren. Ab welchem Datum Winterreifen zu nutzen sind, besteht nicht. Es besteht eine situative Winterreifenpflicht.
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