Privatrechtsschutzversicherung, Rechtsschutz
Version vom 19. Juni 2021, 06:12 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen bzw. sein Recht geltend zu machen.
Zudem wird umgangssprachlich – zumindest in Juristenkreisen – damit auch die Sparte der Rechtsschutzversicherung innerhalb der Versicherungswirtschaft bzw. des Versicherungsrechts bezeichnet.
Quelle: Wikipedia
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