Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung
Version vom 11. Oktober 2020, 11:42 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
XXX
Ordentliche Kündigung
Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.
⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach !
Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens
Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos
👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-
.-.-.-.