Privatrechtsschutzversicherung, Verkehrsrechtsschutzversicherung

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  • Die Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet diese Möglichkeiten der Deckung

- Verkehrsrechtsschutz für ein oder mehrere Fahrzeuge (Kennzeichen muss angegeben werden). § 21 Abs. 3 ARB V
- VerkehrsRechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie § 21 Abs. 3 ARB V
- Fahrerrechtsschutz (für Fahrer von fremden Fahrzeugen ) § 22 ARB





- Schadenersatz Rechtsschutz


- Strafrecht


Einige Versicherer bieten aber zusätzlich den sogenannten Spezial-Straf-Rechtsschutz an. Hier tritt die Versicherung zunächst immer ein, fordert aber alle angefallenen Kosten zurück, falls das Gericht feststellt, dass der Versicherte vorsätzlich gehandelt hat. Quelle: Finanztip-Recherche


- Steuerrecht


- Vertrags- u. Sachenrecht


- Verwaltungsrecht


- Ordnungswidrigkeiten


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