Urheberrecht

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Das Urheberrechtsgesetz schützt die Urheber von Literatur, Wissenschaft und Kunst. Es sind die Werke selbst wie auch die finanziellen Interessen des Urhebers geschützt. Das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das Urherberrecht ist vererbbar.

Beispiele hierfür sind Autoren, Fotografen, Programmierer, - nicht abschließend. Sie alleine bestimmen, wer das Recht zur Ausstellung, Vervielfältigung bzw. Verbreitung erhält.


Urheberrechtsverletzungen kommen häufig vor und verursachen erhebliche Kosten. I.d.R. verlangt der Geschädigte Schadenersatz. Abmahn-, Anwalts- und Gerichtskosten kommen ggf. noch hinzu. Strafrechtliche Konsequenzen sind nicht auszuschließen.


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